Organspende
Mit den folgenden Zeilen möchten wir Ihnen helfen, sich im Thema Organspende zurechtzufinden. Scheuen Sie sich jedoch nicht, die Ärzte oder die Koordinatoren der Transplantationszentren alles zu fragen, was Sie interessiert, beunruhigt oder was Sie wissen möchten.
In der Tschechischen Republik warten jährlich etwa 1.000 Kranken darauf, dass ihr Leben gerettet oder wesentlich verbessert wird. Ihre einzige Hoffnung liegt in der Organtransplantation. Am häufigsten handelt es sich um Nierentransplantationen, gefolgt von Leber-, Herz-, Bauchspeicheldrüsen-, Lungen- oder Dünndarmtransplantationen.
Verstorbene Spender geben diesen Patienten die Hoffnung, ihr Leben zu retten. Jedes Jahr gibt es etwa dreihundert solcher Transplantationen. Jeder von ihnen kann bis zu zehn anderen Patienten helfen. Ihnen sind wir zu großem Dank verpflichtet, denn ohne sie könnte das Wunder der Transplantation nicht vollbracht werden.
Gleichzeitig möchten wir uns bei allen Familienangehörigen von Organspendern für ihre Hilfe und ihre wertvollen Hinweise bedanken.
Mit Hochachtung
Institut klinické a experimentální medicíny (Institut für klinische und experimentelle Medizin)
Verstorbene Organspender
Der verstorbene Organspender ist am häufigsten derjenige, der aufgrund einer schweren Hirnschädigung (Trauma, Blutung, Entzündung, Ischämie usw.) den Hirntod erlitten hat. Der Tod muss medizinisch sehr genau und rigoros untersucht und durch bildgebende Verfahren wie CT, Angiographie, Ultraschall, Szintigraphie usw. bestätigt werden.
Eine Organentnahme von einem verstorbenen Spender kann nur durchgeführt werden, wenn der Tod des Patienten nachgewiesen ist. Die diagnostizierenden Ärzte dürfen nicht mit der Beschaffung oder Transplantation von Organen verstorbener Spender befasst sein und dürfen nicht gleichzeitig behandelnde Ärzte des vorgesehenen Empfängers sein.
Die Feststellung des Todes eines potenziellen Spenders muss immer von mindestens zwei Fachärzten getroffen werden, die den Spender unabhängig voneinander untersucht haben, indem sie einen irreversiblen Kreislaufstillstand oder einen irreversiblen Funktionsverlust des gesamten Gehirns, einschließlich des Hirnstamms, in Fällen, in denen die Atem- oder Kreislauffunktionen künstlich, d. h. durch Geräte, aufrechterhalten werden, nachweisen.
Irreversibler Kreislaufstillstand
In einigen Fällen können dem Verstorbenen nach einem irreversiblen Kreislaufstillstand Organe (Herz) entnommen werden. In den meisten Fällen handelt es sich auch um Patienten mit schweren Hirnschädigungen, bei denen aber nicht alle Kriterien für den Hirntod sind erfüllt. Nach sorgfältiger Bewertung und Abwägung aller verfügbaren therapeutischen Optionen wird jede Therapie von einem Expertengremium als aussichtslos eingestuft, und es ist auch nicht ethisch, eine unwirksame Behandlung fortzusetzen. In einer solchen Situation werden die Angehörigen des Patienten vom behandelnden Arzt über den Übergang zur palliativen (mitfühlenden) Betreuung sowie über die Möglichkeit einer Organentnahme nach dem Tod informiert. Auch der Zeitpunkt der Beendigung der aktiven, bereits vergeblichen Behandlung wird in Absprache mit der Familie festgelegt. Nach Beendigung der aktiven Versorgung des Sterbenden wird es auf den Kreislaufstillstand gewartet. Der Tod als irreversibler Kreislaufstillstand muss ebenfalls bestätigt werden, gefolgt danach von einer schnellen Organentnahme wieder im Operationssaal. Diesmal an einem Verstorbenen, dessen Herz nicht mehr schlägt.
Irreversibler Verlust der Funktion des gesamten Gehirns
Als irreversibler Verlust der Funktion des gesamten Gehirns wird ein Zustand definiert, bei dem das Bewusstsein endgültig erloschen ist, die spontane Atmung endgültig aufgehört hat und die Reaktionsfähigkeit verloren gegangen ist. Dank der Medikamente und Geräten schlägt sein Herz noch, er atmet, seine Temperatur ist normal, aber sein Gehirn zeigt keine Lebenszeichen mehr. Dieser Mensch nimmt nichts mehr wahr, fühlt nichts mehr, er ist gestorben.
Lebende Organspender
Es ist möglich, zu Lebzeiten ein Organ zu spenden. Allerdings handelt es sich dabei immer nur um ein gepaartes Organ (Niere, selten Lunge) oder einen Teil eines regenerierbaren Organs (Leber). Die Spender, egal ob es sich um eine nahe stehende Person oder einen dem Spender völlig fremden Menschen (Altruist) handelt, müssen sich in jedem Fall strengen medizinischen Tests, einem psychologischen Gespräch und in einigen Fällen einer Ethikkommission unterziehen. Nach der Entnahme eines Organs wird der Gesundheitszustand des Spenders lebenslang in einer medizinischen Einrichtung überwacht.
Mutmaßliche Einwilligung
In der Tschechischen Republik ist die mutmaßliche Einwilligung zur Organspende nach dem Tod gesetzlich verankert. Jeder von uns hat die Möglichkeit, seine Ablehnung zu Lebzeiten zum Ausdruck zu bringen. Dies wird meist in das so genannte Nationale Register der Personen eingetragen, die einer postmortalen Organ- und Gewebespende widersprechen. Solange nicht nachgewiesen ist, dass sich der Verstorbene zu Lebzeiten nachweislich gegen eine postmortale Spende ausgesprochen hat, gilt es, dass er der Spende zustimmt.
Die Entnahme von einem verstorbenen Spender ist daher nur dann ausgeschlossen, wenn
- der Verstorbene (oder sein gesetzlicher Vertreter) selbst sich zu Lebzeiten nachweislich gegen die postmortale Entnahme von Geweben und Organen ausgesprochen hat, was bedeutet, dass:
- der Verstorbene im Nationalen Register der Personen eingetragen ist, die einer postmortalen Gewebe- oder Organspende nicht zustimmen; oder
- der Verstorbene noch zu Lebzeiten vor dem behandelnden Arzt und einem Zeugen erklärt, dass er einer Entnahme im Todesfall nicht zustimmt, oder
- der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen (Kind unter 18 Jahren) oder der gesetzliche Vormund einer nicht geschäftsfähigen Person unmittelbar in der Gesundheitseinrichtung vor dem behandelnden Arzt und einem Zeugen erklärt, dass er der Entnahme nicht zustimmt; diese Erklärung kann im Falle des Todes des Minderjährigen oder der nicht geschäftsfähigen Person zu Lebzeiten oder auch nach deren Tod abgegeben werden.
- der Verstorbene kann nicht identifiziert werden.
Bei Kindern unter 18 Jahren und bei Personen, die nicht geschäftsfähig sind, muss ihr gesetzlicher Vertreter stets über die Organentnahme informiert werden. In diesen Fällen muss in der Krankenakte vermerkt werden, dass der gesetzliche Vertreter nicht zugestimmt hat. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich, aber der behandelnde Arzt und ein weiterer Zeuge müssen den Vermerk unterschreiben.
In der Praxis spricht also der behandelnde Arzt eines potenziellen Spenders mit der Familie oder den Verwandten über die Möglichkeit einer Spende, darf sie aber laut Gesetz nur darüber informieren, nicht aber ihre Zustimmung einholen. Ihr möglicher Widerspruch ist rechtlich nicht vertretbar; es wird nur der nachweisliche, zu Lebzeiten im Voraus geäußerte Wille des Patienten, d. h. des potenziellen Spenders, berücksichtigt.
Organspender
Wenn der behandelnde Arzt (in der Regel von der ARO- und der Intensivstation) feststellt, dass der Patient als Spender in Frage kommt, informiert er das Transplantationszentrum und in der Regel auch die Angehörigen des Kranken. Diese Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Leben des Patienten nicht mehr zu retten ist.
Das Transplantationszentrum ermittelt den zuvor geäußerten Wunsch des Patienten nach einer Organspende, d. h. ob er im Register der Personen eingetragen ist, die einer postmortalen Organspende nicht zustimmen, und wenn nicht, bewertet es die medizinischen Kriterien auf der Grundlage der vorliegenden Laborergebnisse, die dann entweder zur Indikation für eine Organspende führen oder den Patienten als Spender ausschließen.
Das Transplantationszentrum ist (ebenfalls laut Gesetz) für die Beurteilung der medizinischen Eignung eines potenziellen verstorbenen Spenders zuständig. Auch bei einzelnen Empfängern, die z. B. akut vom Tod bedroht sind, wird eine Beurteilung vorgenommen.
Organentnahme
Wenn ein Verstorbener mit bestätigter Hirntoddiagnose oder ein Patient mit vorausgesetztem irreversiblem Kreislaufstillstand als Spender in Frage kommt, wird die Entnahme erst nach Rücksprache mit dem Transplantationszentrum durchgeführt. Dieses schickt dann ein Entnahmeteam in das Krankenhaus, in dem der potenzielle Spender stationär aufgenommen ist, um die Organe direkt in der Einrichtung zu entnehmen. Alternativ wird der Spender in das Institut für klinische und experimentelle Medizin gebracht und die Spende dort durchgeführt, z. B. wegen der Komplexität der Beschaffung oder Transplantation.
Organentnahme in dem Krankenhaus, wo der Spender aufgenommen ist
Die Organentnahme kann erst nach der Bestätigung des Todes durchgeführt werden. Nach der Absprache mit dem Transplantationszentrum wird in das Spenderkrankenhaus ein Entnahmeteam geschickt, bestehend aus Ärzten, Krankenschwestern und einem Koordinator. Bis zur eigentlichen Organentnahme ist der potenzielle Spender noch an eine künstliche Lungenbeatmung, beziehungsweise an andere Unterstützungsgeräte angeschlossen. Die Familie und die Angehörigen haben die Möglichkeit, sich in Würde von dem Patienten zu verabschieden, und dann wird die Entnahme im Operationssaal des Krankenhauses durchgeführt.
Nach der Organentnahme erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Obduktion und nach Absprache mit dem Bestattungsinstitut wird der Leichnam des Spenders zum Bestattungsort überführt.
Transport zu dem Institut für klinische und experimentelle Medizin (IKEM)
Falls die Bestätigung des Hirntods nicht im Spenderkrankenhaus durchgeführt werden kann, d. h. das Krankenhaus verfügt beispielsweise nicht über einen Arzt mit dem erforderlichen Fachgebiet oder der erforderlichen Ausrüstung zur Durchführung der Untersuchung, organisieren der Koordinator des Transplantationszentrums mit dem behandelnden Arzt den Transport des potenziellen Spenders zu dem Institut für klinische und experimentelle Medizin. Hier kann der Hirntod rund um die Uhr festgestellt werden.
Organspender werden auch an das IKEM transportiert, wenn die Organentnahme kompliziert ist oder die Zeit zwischen Entnahme und Spende verkürzt werden muss. Auch in diesem Fall denken die Koordinatoren daran, der Familie und den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, sich zu verabschieden.
Wenn der Organspender an das IKEM transportiert werden muss, informiert der Arzt des Spenderkrankenhauses die Familie immer
- über den Transport des potenziellen Spenders an das IKEM
Der Transport des potenziellen Spenders vom Krankenhaus zum Institut erfolgt in der Regel in Absprache mit der Familie des Spenders. Die Familie und die Angehörigen erhalten die Möglichkeit, sich in Würde zu verabschieden, und erst dann wird der Spender mit einem Krankenwagen oder Hubschrauber zum IKEM transportiert. - über die Art und Weise der Benachrichtigung der Hinterbliebenen über den Todeszeitpunkt
Der Zeitpunkt und Ort des Todes werden nach dem Nachweis des Hirntods bestimmt, der in diesem Fall in dem IKEM erfolgt. Es wird mit der Familie oder den Angehörigen vereinbart, wer und wie sie über den Todeszeitpunkt informiert werden sollen. - über die medizinische Einrichtung, in der die Autopsie durchgeführt wird
Die Obduktion ist bei jedem Organspender gesetzlich vorgeschrieben. In den Regionen der Spenderkrankenhäuser in der Regel in den örtlichen Krankenhäusern in den Abteilungen für Pathologie oder Rechtsmedizin.
Nach der Organentnahme
Unmittelbar nach der Organentnahme wird der Körper des Spenders zum Ort der Obduktion transportiert. In Prag handelt es sich meist das Institut für Gerichtsmedizin des Allgemeinen Universitätskrankenhauses, oder der Leichnam wird an den Ort zurückgebracht, an dem der Verstorbene zuletzt im Krankenhaus war, und die Obduktion wird in diesem Krankenhaus durchgeführt.
Nach der Obduktion wird der Leichnam des Organspenders vom Bestattungsdienst übernommen und zum Bestattungsort transportiert. Die Hinterbliebenen bestellen den Bestattungsdienst, teilen ihm mit, wo sich der Leichnam befindet, und der Bestattungsdienst kümmert sich um alles Weitere.
Im Falle einer von der Polizei der Tschechischen Republik angeordneten gerichtsmedizinischen Obduktion muss der Ermittler einen Beschluss zur Abholung des Leichnams des Spenders ausstellen. Erst dann kann der Bestattungsdienst mit den Vorbereitungen der letzten Verabschiedung beginnen.
Der Leichnam des Verstorbenen wird zu jeder Zeit mit allem Respekt und aller Ehrfurcht behandelt. Die Organentnahme findet im Operationssaal statt und unterscheidet sich von einer normalen Operation nur dadurch, dass es sich um einen Eingriff am Verstorbenen handelt.
Die häufigsten Irrtümer und andauernden Mythen
Es gibt viele Mythen und Irrtümer über die Organtransplantation, die dazu führen können, dass eine konkrete Person überhaupt nicht als möglicher Spender betrachtet wird. Es handelt sich zum Beispiel um das Alter. Es gibt heute keine Altersgrenze für die Organentnahme. Es kommt immer auf den Gesundheitszustand des potenziellen Spenders an. Informationen aus dem Familien- und Freundeskreis des potenziellen Spenders sind ebenfalls wichtig für die Entscheidungsfindung.
Auch zum Thema Religion und Organspende gibt es viele Vermutungen und Fragen. Religiöse Gründe sollten eine Organentnahme nicht hindern. Die einzige Religion, die die Organentnahme nach dem Tod noch nicht erlaubt, ist der Shintoismus. Alle anderen erkennen die Idee der Organspende an oder unterstützen sie sogar aktiv. Vertreter der wohl am weitesten verbreiteten katholischen Kirche in der Tschechischen Republik betrachten die Organspende als einen „Akt der Nächstenliebe“ und haben sie in den letzten Jahren wiederholt offen unterstützt.
Ansprüche laut Gesetz
Es gibt keinen Ersatz für menschliches Leben, und der Wert eines Organs für einen Patienten, der darauf wartet, sein Leben zu retten, ist unermesslich. Das Gesetz verbietet ausdrücklich jegliche Zuwendung oder Vorteilsnahme im Zusammenhang mit der Organspende. Dennoch können Hinterbliebene eine gewisse Entschädigung als Dank für die Hilfe den schwer kranken Patienten erhalten.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Person, die einen verstorbenen Organspender beigesetzt hat, den Anspruch auf eine Erstattung eines Teils der Beerdigungskosten in Höhe von 5 000 CZK hat.
Um diese Erstattung zu erhalten, muss die Person, die die Bestattung vorgenommen hat, ein Antragsformular (beigefügtes Formular) ausfüllen und eine Kopie des Belegs beifügen, aus dem der Name des Verstorbenen und der Name der Person, die die Bestattung vorgenommen hat, hervorgehen. Eine Kopie des Zahlungsbelegs für die Beerdigung ist ebenfalls beizufügen. Das Antragsformular mitsamt Anhänge ist per Einschreiben zu senden an: Koordinační středisko transplantací (Koordinationszentrum für Transplantationen), Ruská 85, 100 00 Praha 10. Nach Prüfung des Antrags überweist das Koordinationszentrum für Transplantationen den Betrag unverzüglich auf das Konto oder an die Adresse der Person, die die Beerdigung veranlasst hat.
Die Frist für die Beantragung der Erstattung ist ziemlich lang - spätestens 12 Monate nach dem Datum der Beisetzung. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch.
Empfänger
Ein Organspender kann bis zu neun, bei Frauen sogar bis zu zehn, schwer kranken Patienten helfen. In der Tschechischen Republik, wie auch im Rest der Welt, werden am häufigsten Nieren, gefolgt von Leber, Herz, Bauchspeicheldrüse, Lunge, Dünndarm und Gebärmutter transplantiert.
Patienten mit betroffenen Organen werden auf einer Warteliste geführt, bis ein geeigneter Spender gefunden ist. Der Spender sollte nicht nur medizinischen Kriterien wie Blutgruppe und Laborergebnissen entsprechen, sondern auch der Dringlichkeit der Transplantation sowie dem Gewichts- und Größenverhältnis von Spender und Empfänger. Die Wartezeit hängt stark davon ab, ob ein Spender gefunden wird oder nicht. Bei verstorbenen Spendern kann sie zwischen einigen Tagen und mehreren Jahren liegen.
Die Transplantationen werden in spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Es gibt mehrere im Land, aber nicht alle führen alle Arten von Transplantationen für alle Altersgruppen durch. Nur das Prager Institut für klinische und experimentelle Medizin ist das einzige im Land, das alle oben genannten Organe mit Ausnahme der Lunge transplantiert. Es ist auch das einzige, das Lebertransplantationen bei Kindern durchführt. Das Motol-Universitätskrankenhaus in Prag ist für die Lunge und andere pädiatrische Patienten zuständig. Das Brünner Zentrum für Herz-, Gefäß- und Transplantationschirurgie ist auf Herz-, Leber- und Nierentransplantationen spezialisiert. Andere Zentren in Pilsen, Olomouc, Ostrava und Hradec Kralove transplantieren ausschließlich Nieren.
Laut Gesetz ist es nicht möglich, der Familie oder den Verwandten des Spenders die Daten der Empfänger der transplantierten Organe mitzuteilen. Es ist jedoch möglich, Informationen über die transplantierten Organe zu geben: welche Organe entnommen wurden, ob sie einer Frau oder einem Mann gegeben wurden und wie es den Empfängern geht.
Transplantationszentren in der Tschechischen Republik

Kontakte
Wenn Sie Unklarheiten oder Fragen haben, scheuen Sie sich nicht zu fragen. Sie können uns jederzeit, auch nach längerer Zeit, kontaktieren. Wir werden jede Frage gerne beantworten.
Kontakt:
Dauerbetrieb (24 Stunden täglich) 602 202 809, E-Mail: koordinace@ikem.cz
